Notos vertritt deutsche und ausländische Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Handelsrechts, insbesondere im Bereich des Waren und Dienstleistungsvertriebs:
- Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Entwicklungs- und Vertriebsverträge
- Franchiseverträge
- Handelsvertreter- und sonstige Vermittlungsverträge
- nationales und internationales Kaufrecht
- Schiedsverfahren
Des Weiteren betreut Notos Gesellschaften aller Rechtsformen, insbesondere GmbHs und kleine und mittlere Aktiengesellschaften umfassend im Bereich des Gesellschaftsrechts:
- Gründungsberatung und Gründung von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Freiberuflergesellschaften
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen
- Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen
- Anfechtungs-/Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse
- Veräußerung, Erwerb, Vererben und Verschenken sowie Umwandlung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Zusammenarbeit von Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften (Arge), Kooperationen, Joint Ventures und Netzwerkverträge
- Forschungs- und Entwicklungsverträge, Projektverträge, Subunternehmerverträge
- Outsourcing
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